Bedingungen und Konditionen

1. BEDINGUNGEN UND GRÜNDUNGSVERTRAG

Nur diese gedruckten Bedingungen sowie alle vom Unternehmen schriftlich genehmigten Ergänzungen und/oder Änderungen gelten für den Vertrag über den Verkauf der auf unserer Rechnung angegebenen Waren. Insbesondere ist keine Aussage in einem Angebot Teil des Vertrages, es sei denn, sie ist ausdrücklich enthalten. Die von der Gesellschaft abgegebenen Angebote sind keine Angebote, die vom Käufer angenommen werden können.

2. ILLUSTRATIONEN

Die Abbildungen, Beschreibungen und Gewichte in den Katalogen des Unternehmens sowie die (schriftlichen oder mündlichen) Erklärungen von Vertretern des Unternehmens dienen dazu, den Käufern ein ungefähres Bild oder eine Beschreibung des betreffenden Artikels zu vermitteln und bilden keine Grundlage für eine vertragliche Haftung. Es wird keine Garantie oder Bedingung dafür übernommen, dass der Artikel mit den Abbildungen, Beschreibungen oder Angaben übereinstimmt, und jede Garantie oder Bedingung, die sich daraus ergeben könnte, wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Die Designs können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

3. PREIS

Bestellungen werden zu den Preisen berechnet und unterliegen den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Rabattsätzen (falls vorhanden). Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben oder Steuern. Sofern nicht schriftlich anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Preise ab Werk, und dem Käufer werden die Verpackungs- und Lieferkosten (falls vorhanden) zusätzlich in Rechnung gestellt.

Alle zusätzlichen Kosten, die dem Unternehmen aufgrund von Verzögerungen, Unterbrechungen oder Aussetzungen der Arbeiten durch das Versäumnis des Käufers, Informationen zu liefern, oder durch Verzug des Käufers entstehen, werden dem Vertragspreis hinzugerechnet.

4. ZAHLUNG

Kreditkonten können nur nach dem Ermessen des Unternehmens und unter der Bedingung eröffnet werden, dass zufriedenstellende Referenzen vorgelegt werden. Wenn kein Guthabenkonto vorhanden ist, muss die Zahlung mit der Bestellung gesendet werden.

Guthabenrechnungen werden innerhalb von 30 Tagen nach dem Monat des Versands beglichen.

Bei Nichtzahlung am oder nach dem Fälligkeitsdatum hat das Unternehmen unbeschadet anderer Rechte das Recht,:

  1. jede weitere Lieferung von Waren, sei es im Rahmen dieses oder eines anderen Vertrags, auszusetzen.
  2. die Waren wieder in Besitz zu nehmen (wobei der Käufer dem Unternehmen jeden erforderlichen Zugang gewährt) und
  3. Zinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz (Nat West Bank Ltd.) auf den unbezahlten Restbetrag zu erhalten, egal ob vor oder nach einem Urteil.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung des Preises oder eines Teils davon mit der Begründung zu verzögern, dass er eine Forderung oder eine Aufrechnung gegenüber dem Compan

5. LIEFERUNG

Die angegebenen Liefertermine gelten ab Werk und beginnen mit dem Versand der Annahme der Bestellung des Käufers durch das Unternehmen oder dem Erhalt aller notwendigen Informationen, die es dem Unternehmen ermöglichen, mit der Arbeit zu beginnen. Welches auch immer das Letztere ist.

Alle Liefertermine sind nur ungefähre Angaben, und obwohl alle angemessenen Anstrengungen unternommen werden, um die angegebenen Liefertermine einzuhalten, übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung, wenn sich die Lieferung aus irgendeinem Grund, der außerhalb der unmittelbaren Kontrolle des Unternehmens liegt, verzögert. Insbesondere übernimmt das Unternehmen keine Haftung für direkte oder indirekte Verluste, die sich aus einer verspäteten Lieferung unter diesen Umständen ergeben.

Wenn der Käufer nicht willens oder in der Lage ist, die Lieferung an dem in der Bestellung angegebenen Ort anzunehmen, hat das Unternehmen zusätzlich zu allen anderen Rechten, die ihm durch diese Bedingungen gewährt werden, das Recht, eine Lagergebühr für nicht gelieferte Waren zu erheben und außerdem alle Transport- und Bearbeitungskosten vom Käufer zu verlangen.

6. FEHLMENGEN, SCHÄDEN UND NICHTLIEFERUNGEN

Der Käufer muss das Unternehmen innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung über Liefermängel oder Schäden an den Waren informieren und dabei den Mangel oder Schaden angeben, vorausgesetzt, der Lieferschein trägt den Vermerk „ungeprüft“. In keinem Fall ist der Käufer berechtigt, die Ware wegen eines Mangels zurückzuweisen. Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung der gesamten Sendung, es sei denn, der Käufer teilt dem Unternehmen dies innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung des Unternehmens durch den Käufer mit.

Wenn die Waren von einem externen Spediteur versandt wurden, muss der Käufer in jeder Hinsicht die Bedingungen des Spediteurs für die Anmeldung von Reklamationen einhalten. Waren, die Gegenstand einer Reklamation sind, sollten frachtfrei an das Unternehmen zurückgeschickt werden und müssen mit vollständigen Angaben zur Reklamation versehen sein.

7. RISIKO

Das Risiko für die gelieferten Waren geht mit der Abholung oder dem Versand aus den Geschäftsräumen des Unternehmens auf den Käufer über. Wenn der Käufer die Annahme der Lieferung verweigert, gehen die Waren dennoch auf sein Risiko.

8. EIGENTUM

Das Eigentum an allen von der Gesellschaft gelieferten Waren verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung dieser Waren bei der Gesellschaft. Im Falle von Teillieferungen geht das Eigentum an den gemäß dieser Bestellung gelieferten Waren erst nach vollständiger Bezahlung der Bestellung über. Es steht dem Käufer frei, die Waren im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs zu veräußern, so dass sie in das Eigentum Dritter übergehen, vorausgesetzt, dass die Ansprüche auf den Erlös aus einem solchen Weiterverkauf als an das Unternehmen abgetreten gelten. Die Erlöse aus solchen Weiterverkäufen, die der Käufer erhält, werden von ihm treuhänderisch für die Gesellschaft verwahrt, soweit dies für die vollständige Zahlung an die Gesellschaft erforderlich ist, und der Käufer muss die Gesellschaft auf Verlangen der Gesellschaft unverzüglich nach einem solchen Weiterverkauf mit allen Einzelheiten über diesen Weiterverkauf informieren. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, dem Endkäufer mitzuteilen, dass der Weiterverkaufspreis direkt an das Unternehmen zu zahlen ist. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises werden die im Besitz des Käufers verbleibenden Waren vom Käufer als Verwahrer und in treuhänderischer Funktion für das Unternehmen gehalten, das berechtigt ist, diese Verwahrung zu beenden, und der Käufer erteilt dem Unternehmen hiermit die unwiderrufliche Erlaubnis, die Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, um die Waren ganz oder teilweise zurückzuholen, die in der Zwischenzeit so zu lagern sind, dass sie eindeutig als Eigentum des Unternehmens gekennzeichnet sind.

9. SPEZIFIKATION

Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sich zu vergewissern, dass die Waren in jeder Hinsicht für den Zweck des Käufers geeignet sind, und der Käufer muss das Unternehmen schriftlich über alle besonderen Umstände oder Bedingungen informieren, die die Verwendung oder Leistung der Waren beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten. Das Unternehmen ist berechtigt, die gelieferten Waren innerhalb der üblichen Produktionstoleranzen zu liefern und in Rechnung zu stellen.

10. VERBRAUCHERSCHUTZGESETZ 1987

Der Käufer stellt das Unternehmen von jeglicher Haftung, Verlusten, Kosten, Ausgaben, Ansprüchen oder Verfahren frei (einschließlich jeglicher Haftung des Unternehmens gegenüber Dritten, sei es für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum oder die Verletzung oder den Tod von Personen), die sich aus oder in Folge der Herstellung der Waren oder eines Teils der Waren oder der Anwendung eines Verfahrens auf die Waren oder einen Teil der Waren gemäß oder in Übereinstimmung mit einer vom Käufer vorgelegten Spezifikation oder einer vom Käufer erteilten Anweisung oder einem Entwurf ergeben.

11. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

Alle Spezifikationen, Pläne, Zeichnungen oder Entwürfe, die dem Unternehmen vom Käufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Käufers und werden vom Unternehmen vertraulich behandelt, immer vorausgesetzt, dass der Käufer das Unternehmen von allen Schäden, Strafen, Kosten und Ausgaben freistellt, die sich aus der Verletzung oder angeblichen Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum infolge von Arbeiten ergeben, die gemäß den Spezifikationen und Anweisungen des Käufers ausgeführt werden.

Obwohl das Unternehmen alle angemessenen Anstrengungen unternommen hat, um die Verletzung von Rechten Dritter zu vermeiden, wird dem Käufer gegenüber keine Zusicherung oder Garantie abgegeben, dass die gemäß diesem Vertrag gelieferten Waren nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

12. GRENZEN DER HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG DES VERKÄUFERS
  1. Im Falle von Mängeln, die auf Konstruktions-, Verarbeitungs- oder Materialfehlern beruhen und dem Verkäufer innerhalb von 24 Monaten nach Herstellung der Ware schriftlich mitgeteilt werden, verpflichtet sich der Verkäufer vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Klausel, diese kostenlos zu ersetzen oder zu beheben, sofern die Ware oder ein Teil davon frachtfrei an den Verkäufer oder seinen Bevollmächtigten zurückgesandt wird. Erhält der Verkäufer keine derartige Mitteilung oder lehnt der Käufer die Ware nicht innerhalb von 24 Monaten nach Herstellung der Ware ab, so wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Ware angenommen hat. Alternativ und nach dem Ermessen des Verkäufers oder seines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters kann ein Techniker zu den Waren geschickt werden, und die Kosten für einen solchen Besuch können nach dem Ermessen des Verkäufers dem Käufer zum jeweils gültigen Tarif in Rechnung gestellt werden. Diese Garantie gilt nicht, wenn:
    1. Die Waren wurden falsch installiert
    2. Die Waren wurden in irgendeiner Weise verändert oder manipuliert
    3. Die Waren wurden auf andere Weise als durch den Verkäufer oder seine ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter repariert
    4. Die Waren wurden missbraucht
    5. Die Ware wurde unter Nichtbeachtung der Anweisungen oder Informationen in der Bedienungsanleitung oder ähnlichen Dokumenten, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit herausgibt, betrieben.
  2. Für Waren, die nicht vom Verkäufer hergestellt wurden und die mit den Waren oder als Teil der Waren geliefert werden, gelten die Garantiebedingungen, die von anderen Herstellern für diese Waren angeboten werden.
  3. Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass das Gerät frei von Mängeln ist, haftet der Käufer für alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Überprüfung entstehen.
  4. Die vorstehende eingeschränkte Garantie ist das einzige Rechtsmittel des Käufers und tritt an die Stelle aller ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien. Dazu gehören die Eignung für einen bestimmten Zweck und die Marktgängigkeit. Technowell haftet in keinem Fall für Folgeschäden, indirekte oder besondere Schäden.
13. KÜNDIGUNG UND STORNIERUNG

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, eine Bestellung oder einen Teil einer Bestellung durch eine schriftliche Mitteilung zu kündigen oder zu stornieren:-

  1. Wenn das Unternehmen aus Gründen, die sich seiner Kontrolle entziehen, dazu gezwungen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Ausfall von Anlagen oder Maschinen oder Mangel oder Nichtverfügbarkeit von Rohmaterial oder Komponenten (importiert oder anderweitig) aus den normalen Lieferquellen oder -wegen.
  2. Wenn der Käufer eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht einhält: oder
  3. Wenn die Gesellschaft vernünftigerweise der Meinung ist, dass der Käufer (eine natürliche Person) nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft zu erfüllen, oder (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zwangsweise oder freiwillig in Liquidation geht (außer zum Zwecke der Fusion oder des Umbaus) oder sich mit seinen Gläubigern vergleicht oder einen oder ein Konkursverwalter oder Verwalter für das gesamte oder einen Teil des Vermögens bestellt wird oder ein Antrag auf eine Verwaltungsanordnung gestellt wird oder ein Vorschlag gemäß Teil 1 des Insolvency Act 1986 für einen Vergleich zur Begleichung der Schulden unterbreitet wird oder eine ähnliche Handlung oder ein entsprechendes Verfahren nach ausländischem Recht durchgeführt wird.

Eine solche Aussetzung der Lieferung oder Kündigung des Vertrags durch das Unternehmen lässt alle Rechte, die das Unternehmen gegenüber dem Käufer hat, unberührt.

14. ANNULLIERUNG

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die angebliche Stornierung einer Bestellung oder eines Teils davon abzulehnen und die vollständige Zahlung des Preises dafür zu verlangen, obwohl das Unternehmen nach eigenem Ermessen jede Stornierung zu Bedingungen akzeptieren kann, die es für angemessen hält.

15. UNTERVERGABE/ ABTRETUNG

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diesen Vertrag ganz oder teilweise unterzuvergeben, wobei die Vorteile dieses Vertrages nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens übertragen werden dürfen.

16. EXPORTBESTELLUNGEN

Sofern der Vertrag nichts anderes vorsieht, gelten diese Bedingungen für Exportverträge, und die angegebenen Preise verstehen sich ab Werk, wie von der Gesellschaft festgelegt.

17. NACHRICHTEN

Alle Mitteilungen, die sich auf gemäß diesen Bedingungen gelieferte Waren beziehen, bedürfen der Schriftform und können persönlich zugestellt oder per vorausbezahltem Einschreiben, Telex oder Fax an die im Vertrag angegebene Adresse des Empfängers oder seine letzte bekannte Geschäftsadresse, die dem Absender nachträglich mitgeteilt wurde, gesendet werden.

18. DEFINITIONEN

In diesen Bedingungen bedeutet der Verweis auf das Unternehmen TECHNOWELL-EUROPE LIMITED. Die Bezugnahme auf den Käufer umfasst jede Einzelperson, Firma, Gesellschaft oder Körperschaft, die einen Vertrag mit dem Unternehmen abschließt.

19. EIGENES RECHT

Dieser Vertrag ist in jeder Hinsicht als ein englischer Vertrag nach englischem Recht auszulegen und die Vertragsparteien unterwerfen sich der Gerichtsbarkeit der englischen Gerichte. Die Auslegung der englischen Ausgabe hat Vorrang vor jeder Übersetzung.